Liebe Mitglieder, liebe Förderer,

wenn sie uns, unsere Arbeit fördern möchten, dann verwenden Sie doch bitte diese Bankverbindung:

Sparkasse Detmold

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Sie können Ihren Beitrag oder Spende zur Gesellschaft oder auch darüber hinaus gehende Zuwendungen bei der Steuer mindernd geltend machen.

Das Finanzamt erkennt Zuwendungen bis 300€ als abzugsfähig an, wenn zusätzlich zu dem gültigen Zahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes nachfolgenden Bescheinigung unserer Gesellschaft beigefügt ist.

Bei Ihrer Steuererklärung müssen Sie also Zahlungsbeleg / Buchungsbestätigung zusammen mit der nachstehenden Erklärung dem Finanzamt einreichen.

Für Zuwendungen über 300€ stellen wir wie bisher eigene Spendenquittungen aus.

Spendenbescheinigung für das Finanzamt

Wir bescheinigen hiermit, dass die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe e. V. nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Detmold vom 03. 01. 2024 (St. Nr. 313/5900/1812) wegen der Förderung religiöser Zwecke sowie der Förderung einer internationalen Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens als gemeinnützigen Zwecken dienend nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit ist.

Wir bestätigen, dass die uns gesandten Beiträge nur zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden und die Satzungszwecke §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 02 und 13 AO entsprechen.

Detmold, 16. Januar 2024

Rüdiger Schleysing, Michael Fisahn

Vorstand, Schatzmeister

Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe e. V.

 

 "Spendenbescheinigung für das Finanzamt" als PDF

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