22.06.1882 in Lippstadt - 12.02.1934 in Detmold
Religionszugehörigkeit: | evangelisch |
Eltern: | Marie Peters, geb. Gerdes und Emil Peters, Regierungsbaumeister |
Ehefrau: | Dorothea Peters, geb. Schaefer |
Sohn: | Günther Peters (geb. 1921) |
Beruf: | Jurist, Kommunalpolitiker, Oberbürgermeister Detmold (1920-1933) |
Wohnorte: |
Lippstadt |
Emil Peters stammte aus einer preußischen Beamtenfamilie. In Breslau und Magdeburg besuchte er das Gymnasium und schloss 1901 seine Schulausbildung mit dem Abitur ab. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Halle an der Saale, München und Göttingen. Sein Referendarexamen legte Emil Peters 1904 am Oberlandesgericht Celle ab. Zwei Jahre später, im Jahr 1906, wurde er über ein Thema des Kolonialrechts an der Universität Göttingen promoviert, die deutlich den damaligen Zeitgeist und die entsprechende Haltung der Kolonialherren gegenüber den indigenen Völkern widerspiegelte.1 Nach der juristischen Staatsprüfung 1909 arbeitete Emil Peters als Gerichtsassessor beim Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge. Danach schlug er eine höhere Verwaltungslaufbahn ein: So war er in den Kommunalverwaltungen in Hildesheim, Finsterwalde im Kreis Luckau und Forst beschäftigt. 1913 wurde er zum besoldeten Stadtrat von Forst gewählt. Ein Jahr später heiratete er Dorothea Schaefer aus Finsterwalde. 1916 wurde Emil Peters Zweiter Bürgermeister in Graudenz in Westpreußen, wo er zunächst den erkrankten Oberbürgermeister vertrat, bis er selbst zum 1. April 1919 dieses Amt übernahm.
Als nach dem Ersten Weltkrieg Westpreußen an Polen fiel, wurde das Ehepaar Peters ausgewiesen und musste Graudenz verlassen. Sie zogen nach Detmold, wo der parteilose, aber der DVP nahestehende Emil Peters am 9. April 1920 einstimmig in das Amt des Oberbürgermeisters gewählt wurde. Seinen Dienst trat er nach Bestätigung durch das Lippische Landespräsidium am 10. Mai 1920 an. Emil Peters und seine Frau bezogen ihre Dienstwohnung in der Allee 13.2 Am 9. Dezember 1921 wurde ihr einziger Sohn Günther geboren. Im Jahr 1927 verließ die Familie ihre Wohnung in der Allee 13 und zog in die Bülowstraße 11. Neben seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister unterrichtete Emil Peters bis zu deren Schließung im Jahr 1924 das Fach Kommunalwesen und Verwaltungsrecht an der Detmolder Hochschule für Verwaltungswissenschaften. 1925 übernahm Emil Peters zudem den Vorsitz des Lippischen Theatervereins.
Seine Wiederwahl als Oberbürgermeister im Jahr 1931 erfolgte nicht mehr einstimmig wie noch 1920, sondern nur noch mit den Stimmen der bürgerlichen und rechten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Öffentlich ausgetragene Streitigkeiten zwischen Landesregierung und der Stadt Detmold sowie die insgesamte instabile politische Lage schwächten Peters' Position. Konflikte mit nationalsozialistischen Funktionären und der Parteiorganisation wegen politischer, ordnungspolizeilicher sowie steuerrechtlicher Streitthemen eskalierten in der Bedrohung von Emil Peters durch seine politischen Gegner. Unter anderem hatte Peters sich geweigert, kommunistische und gewerkschaftlich organisierte Arbeiter des Gas- und Wasserwerks zu entlassen. Der Hilfspolizei versagte er Waffenscheine und wurde dadurch endgültig zum Hassobjekt der Nationalsozialisten und deren Anhänger.
Der Leiter der Hilfspolizei Josef (Jürgen) Stroop, der spätestens durch die Niederschlagung des Aufstands im Warschauer Ghetto im Jahr 1943 zum berüchtigten Täter wurde, habe daraufhin Emil Peters auf eine "schwarze Liste" gesetzt. Als ein Auftritt des jüdischen Vortragskünstlers Josef Plaut im Detmolder Landestheater durch NSDAP-Mitglieder durch Singen des Horst-Wessel-Liedes und durch Stinkbomben (bekannt als sogenannter Theaterskandal) gestört wurde, und Plaut als Jude verboten werden sollte, das Lied des Lippischen Schützen vorzutragen, weigerte sich Emil Peters, diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mitzutragen und stellte sich dadurch demonstrativ hinter Josef Plaut. Eine weitere Eskalation erfuhr die politisch zusehends angespannte Situation, als Emil Peters einen Tag nach der Reichstagswahl am 6. März 1933 seine Zustimmung zum Hissen der Hakenkreuzfahne neben der Reichsflagge verweigerte. Letztlich wurde der Vorgang nachträglich gebilligt, diente allerdings als willkommener Anlass für die Nationalsozialisten, Emil Peters aus dem Amt zu drängen und ihn somit loszuwerden. Die wichtigsten NS-Parteifunktionäre legten Beschwerde bei der Landesregierung ein, beharrten auf eine Erklärung seitens Peters, der er nicht nachkam und forderten disziplinarische Maßnahmen. Noch bevor entsprechende Schritte der Aufsichtsbehörde gegen Peters realisiert wurden, wurde er Opfer eines inszenierten Überfalls: Am 31. März 1933 wurde Emil Peters auf dem Weg zum Rathaus durch SA-Mitglieder und des NS-Kraftfahrerkorps in Zivil angepöbelt und zu Boden gestoßen. Durch bereitstehende uniformierte Hilfspolizisten wurde Peters abgeführt und im Auftrag der Landesregierung in sogenannte Schutzhaft genommen. Emil Peters war damit der einzige städtische Beamte, der sich dieser Willkürmaßnahme ausgesetzt sah. Unter der Auflage, sich seiner Amtsgeschäfte zu enthalten, wurde er aus der "Schutzhaft" entlassen. Peters ließ sich von der Landesregierung offiziell beurlauben und stellte noch am gleichen Tag Strafanzeige gegen die ihm unbekannten Täter des Überfalls. Er wurde jedoch gedrängt, diese zurückzuziehen. Letztlich willigte er ein, nachdem ihm eine gleichrangige Stellung im öffentlichen Dienst zugesichert wurde. Allerdings deutete der Staatsminister Riecke zugleich an, nicht für Peters' Sicherheit garantieren zu können.
Am 30. Juni 1933 verfügte der Reichsstatthalter und Gauleiter Dr. Alfred Meyer auf Grundlage des § 6 des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (RGBl, Teil 1, Nr. 34, S.175ff.) die Versetzung Peters in den Ruhestand. Peters mehrfach geäußertem Wunsch nach einer Unterredung mit einem Mitglied der Landesregierung wurde nicht mehr entsprochen. Weitere Drangsalierungen folgten. So wurde sein Gehalt wegen angeblicher Verfehlungen auf Sperrkonten überwiesen. Durch eine breit angelegte Pressekampagne wurde Peters diskreditiert. Die Zusicherung einer gleichrangigen Position erwies sich als Täuschung, da ihm Anfang 1934 lediglich eine schlechter dotierte Stelle als Regierungsrat beim Finanzamt zugewiesen wurde. Emil Peters hatte noch am 26. August 1933 ein Ersuchen gestellt, ihn in der Reichsfinanzverwaltung zu beschäftigen. Allerdings wurde ihm am 5. Februar 1934 aus Berlin mitgeteilt, man könne ihn nur am Finanzamt Detmold zur Einarbeitung beschäftigen. Eine dauerhafte Betätigung in seiner Heimatstadt könne ihm nicht zugesichert werden.
Für Emil Peters war diese Degradierung nicht nur eine Demütigung, sondern Verrat, Wortbruch und ein gravierender Ehrverlust, zumal er durch die Rücknahme der Strafanzeige selbst die Machenschaften und seine eigene Entmachtung durch die Nationalsozialisten befördert hatte. Emil Peters nahm sich am 12. Februar 1934 das Leben. Eine Trauerfeier und offizielle Würdigung gab es nicht.
Emil Peters wurde am 13. August 1954 als Verfolgter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anerkannt. Eine öffentliche Ehrung erfuhr der ehemalige Oberbürgermeister durch Straßenbenennungen: Zunächst wurde eine Nebenstraße der Elisabethstraße, der heutige Bruchgarten, nach ihm benannt, bevor 1965 eine Straße im Langen Feld Emil-Peters-Straße genannt wurde.
1 Der Titel lautete: "Der Begriff sowie die staats- und völkerrechtliche Stellung der Eingeborenen in den deutschen Schutzgebieten nach deutschem Kolonialrechte."
2 Hier errichtete nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Jüdische Gemeinde Detmold eine Synagoge und ein jüdisches Altenheim.
QUELLEN : StADT MK, D 106 Detmold A, Nr. 1582, 2940, Personalakte Dr. Emil Peters, 4102; LAV NRW OWL D 1 BEG Nr. 7365, D 21 B Nr. 2552, L 80.04 Nr. 438
LITERATUR : Sunderbrink, Bärbel (2024), (2025)
zurück zur alphabetischen Namensliste zu den Verzeichnissen