geb. 23.02.1921 in Tochheim, Kreis Calbe - 15.03.1944 im Arbeitshaus in Vaihingen/Enz

Religionszu­gehörigkeit: evangelisch
Eltern: Minna Paulsen, geb. Hartung (gest. 1935) und Eugen Paulsen

 

Wohnorte: Tochheim
Mölln, Wasserkrügerweg 2
Heide in Holstein
Stettin-Neuendorf
Bethel
Eckardtsheim
Augustdorf Nr. 246 bei Detmold



Hans-Joachim Paulsen erkrankte in seinem dritten Lebensjahr, was zahlreiche Klinikaufenthalte u. a. in Rostock, Hamburg-Eppendorf (1925) und Magdeburg (1931-1933) notwendig machte. Zunächst war es ihm noch möglich, die Volksschule zu besuchen, jedoch wurden seine geistigen Fähigkeiten zusehends durch die Krankheit beeinträchtigt.

Soziale Auffälligkeiten bedingten einen Schulverweis und einen Wechsel auf die sog. Hilfsschule. 1934 wurde Hans-Joachim Paulsen in die Heil- und Pflegeanstalt Bethel eingewiesen und wurde dort auch in der Anstalt Eckardtsheim in der Abteilung für Gemüts- und Nervenkranke wiederholt untersucht und medizinisch versorgt. Unterbrochen wurden seine dortigen Aufenthalte durch unzuträgliche Versuche des Vaters, der Ausbilder einer SA-Sportschule in Altengrabow und später Stabsfeldwebel in Bremen war, seinen Sohn als Hausdiener und durch leichte Tätigkeiten in der Landwirtschaft unterzubringen. Diese Versuche scheiterten aufgrund der schweren Erkrankung Hans-Joachim Paulsens, so dass er wiederum in die Anstalten Bethel, nunmehr in geschlossene Abteilungen, eingewiesen wurde. Diese Unterbringung erfolgte auch aufgrund mehrerer Fluchtversuche mit Diebstahlvergehen. Am 20. Oktober 1937 wurde durch das Erbgesundheitsgericht Bielefeld die "Unfruchtbarmachung" von Hans-Joachim Paulsen beschlossen. Die Zwangssterilisation erfolgte am 3. Dezember 1937.

Am 26. Januar 1940 wurde Hans-Joachim Paulsen als sog. Pflegling in der Arbeiterkolonie "Heimathof" der Anstalt Bethel in der Hermannsheide bei Augustdorf untergebracht, wo er für Gartenarbeiten eingesetzt wurde. Wiederholt beschwerte er sich dort wegen schlechter Verpflegung und mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten. Am 1. und 13. Mai 1940 setzte Hans-Joachim Paulsen zwei Scheunen, wie es hieß, "aus Verärgerung und Rache" in Brand.

Nachdem Paulsen den Verdacht zunächst auf polnische Zwangsarbeiter gelenkt hatte, gestand er seine Taten und wurde am 22. August 1940 durch die Strafkammer des Landgerichts Detmold wegen Brandstiftung in zwei Fällen und wegen Verbrechen gegen die sog. Volksschädlingsverordnung (VVO) zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren Zuchthaus und zu Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für fünf Jahre verurteilt. Zudem wurde eine Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt "im Interesse der Öffentlichen Sicherheit" angeordnet. Durch ein ärztliches Gutachten vom 20. Juni 1940 wurden ihm eine "Störung der Geistesfähigkeit, wenig Einsicht in Unrechtmäßigkeiten und eine erhebliche Herabsetzung der Urteilsfähigkeit" bescheinigt. Zudem wurde er ärztlicherseits als haftunfähig eingestuft und eine dauerhafte Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung empfohlen.

Unmittelbar nach der Brandstiftung war Hans-Joachim Paulsen als "vermindert zurechnungsfähig" in der Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus eingewiesen worden. Vom 28. Mai 1940 bis 19. Juni 1940 wurde er wiederum in Eckardtsheim zur Beobachtung untergebracht. Sein beeinträchtigter Geisteszustand wurde durch die sog. Irrenabteilung des Zuchthauses Münster im November 1940 bestätigt. Am 12. Februar 1941 wurde Hans-Joachim Paulsen in die Provinzial-Heilanstalt Eickelborn verlegt, nachdem er seit dem 27. Januar 1941 wiederum in der Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus untergebracht worden war. Am 23. Dezember 1943 unterzeichnete er in der Heilanstalt Eickelborn eine Erklärung, nun seine Haftstrafe antreten zu wollen, wobei allerdings Motivation und Entstehungsbedingungen dieses Entschlusses fragwürdig sind. Infolgedessen wurde Hans-Joachim Paulsen am 6. Januar 1944 in das Zuchthaus Hameln überstellt und am 2. Februar 1944 in das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz, das im Schloss Kaltenstein untergebracht war, überführt. Hier wurden bereits seit dem 19. Jahrhundert Nichtsesshafte, Bettler, "Arbeitsscheue", Landstreicher, sog. Asoziale und wegen Zuhälterei und Glücksspiel Verurteilte "zur Besserung" eingewiesen und aus einer Gesellschaft entfernt, in der sie aus Sicht des NS-Staates selbstverschuldet lediglich als Belastung der öffentlichen und privaten Fürsorge galten. Während des Zweiten Weltkrieges wurden neben politischen Gefangenen verstärkt Kriegsgefangene und Häftlinge aus den überfüllten Zuchthäusern in Arbeitshäusern wie in Vaihingen untergebracht. Schwerste Gewalt, Folter, Erniedrigungen, Gegenmenschlichkeit, eine stete Unterversorgung und medizinische Vernachlässigungen bzw. Unterlassung gehörten auch im Arbeitshaus Vaihingen zum Alltag der dort Untergebrachten. 1944 sorgte in Vaihingen die wachsende Überbelegung (es waren nunmehr 600 Insassen dort untergebracht) auch für katastrophale hygienische Bedingungen. Die ärztliche Betreuung erfolgte ab 1944 allenfalls sporadisch, nachdem sie zuvor auch nur als unzureichend zu bezeichnen war. Die Häftlinge starben u. a. an Unterernährung, an fehlender medizinischer Versorgung, an Misshandlungen und dadurch, dass sie ihrem sicheren Sterben einfach preisgegeben wurden.

Hans- Joachim Paulsen starb im Arbeitshaus Vaihingen nur wenige Wochen nach seiner Einlieferung am 15. März 1944. Als offizielle Todesursache wurde auch Herzmuskelschwäche angegeben.

Vermutlich wurde Hans-Joachim Paulsen am 19. März 1944 auf dem städtischen Friedhof in Vaihingen beigesetzt, wo er zusammen mit französischen Kriegsgefangenen ein gemeinsames Grab teilte.

   


QUELLEN: LAV NRW OWL D 21 B Nr. 2408; LAV Baden-Württemberg Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL E 188b Bd. 3 (Gefangenenbuch)); Archiv der KZ-Gedenkstätte Vaihingen/Enz

LITERATUR: Sommer und Steffen (2009); Grieb und Schmidt, (1985); Scheck (2014); Mattenklotz (2010). Siehe auch: https://www.gedenkstaette-vaihingen.de

 

zurück zur alphabetischen Namensliste       zu den Verzeichnissen

 

DOKUMENTE

 

Dokument 1

Eintrag für Hans-Joachim Paulsen im Gefangenenbuch des Arbeitshauses Vaihingen (StAL E 188 b Bd 3)

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.