14.09.1890 in Detmold-Pivitsheide Nr. 43 - 28.01.1981 in Detmold

Religionszu­gehörigkeit: Zeugen Jehovas
Eltern: Friedrich Wilhelm Höveler (3.12.1844 in Pivitsheide, Kolon) und Luise Konradine, geb. Eichmann (13.8.1855 in Bellenberg)
Geschwister: NN Höveler (geb. 13.2.1887 in Pivitsheide)
Lina Johanne Sophie Höveler (geb. 6.11.1889 in Pivitsheide)
Marie Luise Johanne Höveler (15.7.1900 in Pivitsheide - 4.9.1935 in Detmold)
Wilhelm Höveler (geb. 28.06.1894 in Pivitsheide)
Ehefrau: Johanna Höveler, geb. Hamann
Kinder: 5
Schwägerin: Emma Höveler, geb. Holtmann (geb. 11.10.1894 in Pivitsheide)
Beruf: Arbeiter

 

Wohnorte: Pivitsheide Nr. 43

 

 

Eduard Höveler und seine Familie wurde - wie auch sein Bruder Wilhelm und dessen Angehörige - als Bibelforscher verfolgt. Nach dem Besuch der Volksschule arbeitete er im Bergbau in Bochum, in Ziegeleien und auch in Möbelfabriken. Mit seiner Frau Johanna hatte er fünf Kinder.

Ab 1931 verlor Eduard Höveler wiederholt seine Arbeit. Mit Beginn des NS-Regimes war er noch als Bauhilfsarbeiter tätig. Die Verfolgungsmaßnahmen gegen Bibelforscher trafen ihn in aller Härte: Als Eduard Höveler nach seiner Befreiung 1945 und trotz des erlittenen Unrechts nach Pivitsheide zu seiner Familie zurückkehrte, lagen mehr als insgesamt sieben Jahre der Entrechtung hinter ihm, in denen er in Gefängnissen und Strafgefangenenlager inhaftiert und vorrangig als Häftling der SS-Baubrigade I eingesetzt worden war.

Eduard und Wilhelm Höveler standen mit ihren Familien insbesondere nach dem Verbot der Internationalen Bibelforscher Vereinigung (IBV) im Fokus der NS-Behörden und wurden überwacht. Da die Mitglieder der IBV als Gegner des NS-Regimes neben anderen Repressalien auch durch die Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz bekämpft werden sollten, erhielt Eduard Höveler ab 1936 keine Arbeitslosenunterstützung mehr. Als Bibelforscher galt er offiziell als "nicht vermittelbar". Ob die siebenköpfige Familie nun durch Mitglieder-Spenden, den sog. Gute-Hoffnungs-Geldern, unterstützt wurde, ist nicht dokumentiert. Die wirtschaftliche Lage der Familie Höveler dürfte nunmehr als mehr als schwierig bezeichnet werden.

Bereits vor der "systematischen Aufrollung des illegalen Apparates" der Bibelforscher im Regierungsbezirk Minden und Lippe im August 1936, die zu 122 Verhaftungen führte, wurde Eduard Höveler am 9. April 1936 wegen seiner "staatsfeindlichen Einstellung" verhaftet und blieb bis zum 9. Dezember 1936 in Detmold und im Gerichtsgefängnis Hannover in Haft.

Beide Familien Höveler wurden durch das Amt für Volkswohlfahrt des Kreises Lippe (Abteilung Wohlfahrt und Jugendhilfe in Detmold) überwacht und wurden aufgrund ihrer Glaubenshaltung und hinsichtlich ihrer Kindererziehung massiv unter Druck gesetzt. Da die beiden Brüder Höveler als "fanatische Anhänger des IBV" galten, "die ihre staatsfeindliche Einstellung" trotz aller Repressalien nicht aufgaben und sich mit ihren Familien laut einem Schreiben des Amtes für Volkswohlfahrt, Abt. Jugendhilfe vom 22. Juni 1939 "von der Volksgemeinschaft absonderten", wurde durch das Amtsgericht Detmold ein Pfleger eingesetzt. Beide Ehemänner waren zu diesem Zeitpunkt bereits inhaftiert und die Mütter somit alleinerziehend. Dieser Pfleger sollte in Zusammenarbeit mit dem Ortsgruppenleiter die Frauen dahingehend beeinflussen, dass die Kinder beider Familien im nationalsozialistischen Sinne erzogen würden und die Familienmitglieder dadurch ihrer Verpflichtung gegenüber dem NS-Staat nachkämen. Eduard Hövelers Schwägerin Emma widersetzte sich vehement dieser Aufforderung und weigerte sich, dem Folge zu leisten. Ihr wurde daraufhin das Sorgerecht entzogen und ihre Töchter im Kinderheim bzw. in einer fremden Familie untergebracht. Sie selbst wurde nach einer Denunziation in das Konzentrationslager Ravensbrück eingeliefert, wo sie bis Kriegsende in Haft war.

Eduards Frau Johanna hingegen wählte diese radikale Form des Widerstands möglicherweise aus der mehr als begründeten Angst vor den Repressalien des NS-Staats für sie selbst und ihre fünf Kinder nicht. Vielmehr traten ihre Kinder in die HJ bzw. in den BDM ein, wo sie einer "unauffälligen Beobachtung" unterzogen wurden. (Vgl. Schreiben des Amtes für Volkswohlfahrt vom 27. Juni 1940 an die Kreisleitung der NSDAP) Ihr ältester Sohn war sogar Soldat in der Wehrmacht, was der Familie zumindest einen Familienunterhalt sicherte. Eine zusätzliche wirtschaftliche Beihilfe hingegen erhielt sie wegen ihrer "Einstellung", wie es hieß, nicht. In "erzieherischer Hinsicht" erfuhr Johanne Höveler "eine laufende weitere Betreuung", die ein freies, selbstbestimmtes Leben nach ihren Vorstellungen verhinderte oder zumindest stark einschränkte.

Eduard Höveler war nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in verschiedenen lippischen Betrieben (vorrangig waren dies Maurerbetriebe) nur noch jeweils für kurze Zeiträume von Wochen oder wenigen Monaten als Hilfsarbeiter beschäftigt, bis er am 9. Dezember 1938 erneut verhaftet wurde. Vom Sondergericht Hannover wurde er wegen seiner Religionszugehörigkeit und Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation nun zu 1 1/2 Jahren Haft verurteilt, die er in den Strafgefangenenlagern IV Walchum und V Neusustrum im Emsland verbüßen musste.

Die Haftstätten im Emsland waren durch Besonderheiten des nationalsozialistischen Repressionssystem durch Zuständigkeit, Belegung und seine Existenz bis zur Befreiung 1945 gekennzeichnet. Sie unterstanden der Justizverwaltung und dienten dem Strafvollzug. Zudem waren hier auch Militärgefangene inhaftiert. Diese Orte des Terrors erhielten ihre Sonderrolle durch die Konkurrenz zwischen staatlicher Verfolgung und dem Imperium der SS und der Gestapo. Ziel des NS-Staates war, mit den Emslandlagern die Lagerhaft in die staatliche Rechts- und Vollzugspraxis zu integrieren. Das Lager IV Walchum, in dem Eduard Höveler zunächst inhaftiert war, wurde als Strafgefangenenlager der Justiz für 500 Gefangene geplant und im Mai 1935 fertiggestellt. Die Gefangenen wurden von einer im Dienst der Justiz stehenden SA-Einheit überwacht, die später durch Justizbeamte ergänzt wurde. Bis Kriegsbeginn waren hier Menschen inhaftiert, die aus politischen, sozialen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Gefangene, die wegen krimineller Delikte verurteilt worden waren, bildeten die weitaus größte Gruppe. Auch ausländische Gefangene aus den von Deutschland besetzten oder annektierten Gebieten waren hier in Haft. Je nach Jahreszeit mussten die Häftlinge acht bis zwölf Stunden schwere Zwangsarbeit im Moor leisten (Entwässerung-, Straßen- und Wegebau sowie Torfabbau). Bei schlechter und unzureichender Verpflegung waren die Gefangenen zudem einem gnadenlosen Arbeitsterror und körperlichen und seelischen Misshandlungen durch die Wachmannschaften ausgesetzt.

Das Lager V Neusustrum, in dem Eduard Höveler ebenfalls seine Haftstrafe verbüßen musste (ein Datum für eine Überstellung ist nicht dokumentiert), gehörte wie auch die Lager Börgermoor und Esterwegen zu den frühen Konzentrationslagern im Emsland. Ab 1933 waren hier vor allem politische Gegner des NS-Regimes inhaftiert, die zu Zwangsarbeit in der Moorkultivierung bei unzureichender, schlechter Verpflegung eingesetzt wurden. Im April 1934 wurde das Lager als Konzentrationslager aufgelöst und als Strafgefangenenlager der Justiz weitergeführt. Wie im Lager Walchum wurden die Inhaftierten nun von einer im Dienst der Justiz stehenden SA-Einheit übernommen, die später durch Justizbeamte ergänzt wurde. Bis Kriegsbeginn waren auch in Neusustrum vom NS-Regime aus politischen, sozialen oder religiösen Gründen Verfolgte inhaftiert. Die weitaus größte Gruppe bildeten auch hier für kriminelle Delikte Verurteilte. Die Gefangenen mussten auch hier je nach Jahreszeit acht bis zwölf Stunden schwere Arbeiten im Moor verrichten. Sie wurden zur Entwässerung und auch dem Straßen- und Wegebau eingesetzt. Nach Kriegsbeginn 1939 wurden die Gefangenen der Emslandlager wie Neusustrum und Walchum zunehmend in kriegswichtigen Betrieben und auch in der Landwirtschaft eingesetzt.

Eduard Höveler wurde nach Verbüßung der Strafe am 7. Juni 1940 allerdings nicht in die Freiheit entlassen, sondern wurde - wie sein Bruder Wilhelm auch - letztlich bis zum Endes Krieges in Haft gehalten und über Jahre in der SS-Baubrigade I zu schwerster Arbeit gezwungen. Diese Baubrigade war ein mobiles KZ-Kommando und gehörte zu insgesamt fünf solcher SS-Baubrigaden. Mit diesen SS-Bau- bzw. Eisenbahnbaubrigaden (davon gab es acht) wurde das Konzentrationslagersystem erheblich ausgeweitet. Die Häftlinge wurden massenhaft im öffentlichen Raum eingesetzt und waren damit im Alltag der Bevölkerung deutlich sichtbar.

Nach seiner Strafverbüßung wurde Eduard Höveler umgehend zur Gestapo nach Meppen gebracht. Aus dem dortigen Polizeigefängnis wurde er in das Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt, wo er am 13. Juli 1940 in der Kategorie IBV (Internationale Bibelforschervereinigung) mit der Häftlingsnummer 27299 registriert wurde. Seitens der Lagerleitung wurde mit großem bürokratischen Aufwand eine Korrespondenz u. a. mit dem Bürgermeister von Pivitsheide und der Landesversicherungsanstalt Mark Brandenburg zur Erhaltung Hövelers Anwartschaft für die Sozialversicherung angestrengt.

Bibelforscher wie er wurden aufgrund ihrer durch den Glauben motivierten Zuverlässigkeit, ihres Fleißes und ihrer Ablehnung von Fluchtversuchen vorrangig in Arbeitskommandos wie den SS-Baubrigaden eingesetzt. Sie galten als gut ausgebildete Handwerker und als arbeitsame und disziplinierte Arbeiter, die aus der Sicht der SS für die geplanten Bauprojekte besonders geeignet schienen. Bibelforscher nahmen insofern eine besondere Rolle im Lagersystem ein, als sie auch Ämter der Häftlingsverwaltung inne hatten. Sie bemühten sich trotz der Haftumstände mit entsprechenden Sanktionen weiterhin darum, ihren Glaubensgrundsätzen treu zu bleiben. Ihr starker Glaube befähigte viele trotz der extremen Lagerbedingungen mit Gewalt, Hunger und Entkräftung und grassierenden Krankheiten dazu, sich auch anderen Häftlingen gegenüber solidarisch zu zeigen. Sie hielten heimlich Bibelstunden ab und schmuggelten religiöse Schriften und Bibeln in die jeweiligen Lager. Die von den Machthabern den Bibelforschern angebotene Möglichkeit ihrer Religionszugehörigkeit abzuschwören und freizukommen, lehnten die Brüder Höveler - wie viele andere Zeugen Jehovas auch - offenbar ab.

Die Zuordnungen der Arbeitskommandos wie der SS-Baubrigade I zu Konzentrationslagern wechselten und wurden wiederum durch einen hohen bürokratischen Aufwand dokumentiert, was sich auch für Eduard Höveler nachweisen lässt. Für die abkommandierten Häftlinge wurden jeweils neue Haftnummern vergeben und ihre Effekten aufgelistet. Im Oktober 1942 wurde in Sachsenhausen die SS-Baubrigade I - unter ihnen beide Brüder Höveler - aus 1000 Häftlingen aufgestellt. 600 von ihnen mussten in Düsseldorf und Duisburg im Auftrag der jeweiligen Stadtverwaltungen mit unzureichendem Werkzeug, unterernährt und ohne ausreichende Unterbringung Trümmer und Bomben beseitigen und auch Leichen bergen. Damit waren die unterversorgten Häftlinge in schlechtem Zustand und ohne ausreichendem Werkzeug, so dass sie teilweise mit bloßen Händen arbeiten mussten, deutlich sichtbar im Alltag der Zivilbevölkerung angekommen. Diese Einsätze der Baubrigaden, die meist in den Zentren der Großstädte untergebracht waren, "markierten den Beginn der Ausweitung des KZ-Systems. Sie waren der früheste und für die breite Öffentlichkeit sichtbarste Teil des Lagerkosmos." (Fings, Krieg, Gesellschaft und KZ. Himmlers SS-Baubrigaden) Bis zu zwölf Arbeitsstunden am Tag und je nach Willkür der Bewacher ab und zu sonntags einen halben freien Tag bei schlechter gesundheitlicher Verfassung und bei Unterernährung waren ebenso gängige Praxis wie maßlose Gewalt und Arbeitsterror durch die SS.

Am 22. Februar 1943 wurden Eduard und Wilhelm Höveler mit der die SS-Baubrigade I aus Duisburg-Meiderich abgezogen, um mit insgesamt 730 Häftlingen aus Sachsenhausen und 270 Häftlingen aus Neuengamme auf die britischen Kanalinsel Alderney gebracht zu werden, wo sie am 5. März 1943 ankamen und bis Juni 1944 dort stationiert waren. Auf einer Effektenliste aus Neuengamme finden sich auch die Brüder Höveler. Eduard wurde unter der Häftlingsnummer 16779 registriert und "ein Bündel", das ihm verblieben war, wurde aufgelistet. Auf Alderney mussten die Häftlinge im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht und der Organisation Todt (OT) Befestigungen errichten. Diese Inselgruppe sollte als Bestandteil des "Atlantikwall" zu einer uneinnehmbaren Festung mit entsprechendem Baubedarf ausgebaut werden, da eine Invasion der Alliierten befürchtet wurde. Fast alle Einheimischen waren nach Großbritannien evakuiert worden. Stattdessen waren dort Wehrmachtssoldaten und Arbeiter der OT stationiert und eben auch KZ-Häftlinge, die dort zwölf Stunden am Tag schwerste Arbeiten im Straßen- und Stollenbau oder im Steinbruch verrichten mussten und sich einem extremen Arbeitsterror ausgesetzt sahen. Die SS-Baubrigade war in dem "Sylt" genannten Barackenlager untergebracht. Auf der militarisierten Insel war die Lage für die Häftlinge ausweglos, da sie auf keinerlei Hilfeleistungen von außen oder auf Fluchtmöglichkeiten - Letzteres kam für die Zeugen Jehovas wie Wilhelm und Eduard Höveler aus religiösen Gründen ohnehin nicht in Frage - hoffen konnten. Hinzu kamen schlechte hygienische Bedingungen, da es u. a. phasenweise überhaupt kein Wasser gab, schwerste körperliche Arbeit trotz Unterernährung, so wurden mehr als ein Kilometer tiefe Schächte im felsigen Untergrund zur Verlegung von Kabeln ausgehoben, Gewaltanwendungen, Krankheiten und Epidemien wie Ruhr und TBC und Ermordung von nicht mehr arbeitsfähigen Häftlingen.

Nach der Landung der Alliierten in der Normandie wurde die SS-Baubrigade von Alderney abgezogen und wurde in der Nacht vom 24. auf den 25. Juni 1944 unter durch die Kriegshandlungen erschwerten Überfahrt aufs Festland gebracht und in einer Kaserne in Cherbourg provisorisch untergebracht. Auf Alderney waren einhundert Häftlinge umgekommen. Sie waren an Unterernährung gestorben oder an den Epidemien tödlich erkrankt, waren Opfer von Gewaltverbrechen geworden oder hatten die grausamen Verhältnisse nicht überstanden. Mehrere Häftlinge waren erschossen worden.

Wilhelm und Eduard Höveler hatten auch diesen Terror überlebt und wurden weiter verschleppt. Am 1. Juli 1944 erreichten sie mit der SS-Baubrigade I nach schwieriger Überfahrt die französische Küste. Nach einer durch den Terror der Bewacher geprägten Irrfahrt durch Frankreich wurden die Häftlinge nun ins französisch-belgische Grenzland, nach Kortemark verlegt. Hier kamen noch von den ursprünglich 1000 Häftlingen 572 an. Einige hatten die chaotischen Verhältnisse zur Flucht genutzt, manche waren während der Fahrt umgekommen oder erschossen worden. Das vom 28. Juli bis zum 2. September 1944 bestehende Lager wurde in einer im Ortsteil Markove gelegenen Schule eingerichtet. Unter den überlebenden Häftlingen waren etwa fünfzig Zeugen Jehovas wie auch die Brüder Höveler, die für den Bau von Raketenabschussanlagen eingesetzt wurden. Mit der Verlegung wurde die zunächst dem Konzentrationslager Neuengamme zugeordnete SS-Baubrigade I nun dem Konzentrationslager Buchenwald unterstellt. Hinter beiden lagen bereits viele Jahre Verfolgung, Ausgrenzung, Lagerhaft, Arbeitsterror, schwere Schädigungen an Körper und Seele und die Trennung von ihren Familien, von deren Verblieb sie nichts wussten. Eduard und Wilhelm Höveler wurden am 5. August 1944 zur 5. SS-Baubrigade überstellt. Diese war in Köln-Deutz stationiert und dem Konzentrationslager Buchenwald zugeordnet. Ihre Überstellung zur 5. SS-Baubrigade war offenbar zeitlich begrenzt, denn im November 1944 und auch im März 1945 finden sich die Namen von Eduard und Wilhelm Höveler erneut in den Auflistungen der I. SS-Baubrigade.

In Alderney waren die Häftlinge, Soldaten und Angehörige der Organisation Todt weitestgehend isoliert stationiert. In Belgien hingegen sahen sich die SS-Bewacher einer feindlich gesinnten Bevölkerung gegenüber, die die Häftlinge durch offene Hilfeleistungen, Sabotage und auch durch Fluchthilfe unterstützte. Fluchtversuche glückten hier fast täglich. In mindestens einem Fall erschossen SS-Männer willkürlich einige Zurückgebliebene. Ab dem 2. September 1944 wurde die SS-Baubrigade I wiederum verlegt. Wieder nutzten manche Häftlinge die durch Sabotageakte von Partisanen erschwerte Verlegung zur Flucht. Am 6. September 1944 erreichte der Zug die Reichsgrenze und nach weiteren vier Tagen kam die SS-Baubrigade I mit 441 Häftlingen, darunter 46 Zeugen Jehovas, im thüringischen Sollstedt an.

Das dortige Lager war im September neu eingerichtet worden, um Infrastrukturen für die SS auszuführen. Das Außenlager in Rehungen unterstand zunächst Buchenwald (Eduard Höveler erhielt die Häftlingsnummer 88512). Durch die Lagerleitung wurde für Eduard Höveler wiederum der Versichertenstatus angefragt. Auf die Rentenansprüche verzichtete er zwangsweise. Ab Oktober 1944 unterstand das Lager dem Konzentrationslager Mittelbau (Häftlingsnr. 100155) und ab Mitte Januar 1945 wieder dem Konzentrationslager Sachsenhausen. Formal wurde dies wiederum durch jeweils neue Häftlingsnummern dokumentiert. Zusätzlich wurde in Hohlstedt für 200 bis 300 Häftlinge eine Nebenstelle des Hauptlagers Rehungen eingerichtet, wo die Häftlinge Gleisbauarbeiten für die Deutsche Reichsbahn verrichten mussten. In Rehungen musste der größte Teil der Häftlinge beim Ausbau des stillgelegten Kalibergwerks Neusollstedt zu einem unterirdischen SS-Material- und Kleidungsdepot ausbauen. Zudem wurden sie beim Straßen- und Barackenbau eingesetzt. Bis zur Fertigstellungen der Baracken mussten die Häftlinge in Waldbunkern übernachten. Zu welchen Arbeiten Eduard Höveler gezwungen wurde, ist nicht dokumentiert. Die Häftlinge waren auch hier den brutalen Misshandlungen bis hin zum Mord durch die SS oder auch durch den Lagerältesten ausgesetzt.
Das Lager Neusollstedt/Rehungen ließ die SS am 5. April 1945, und damit etwa vier Wochen vor dem Ende des Kriegs, wegen der vorrückenden Alliierten räumen. Zunächst wurden die Häftlinge zu Fuß in einem 24-stündigen Marsch in das siebzig Kilometer entfernte Hohlstedt getrieben. Laut Zeitzeugenberichten kam es dabei zu Erschießungen derer, die nicht mehr in der Lage waren, weiter zu marschieren.

Aus Hohlstedt wurden Eduard und Wilhelm Höveler mit den anderen Häftlingen am 7. April 1945 mit der Bahn in Richtung Berlin bis Wittenberge über Pirna und Prag in das Außenlager Steyr-Münicholz des Konzentrationslagers Mauthausen transportiert. Wegen seiner geografischen Lage war dieses Lager im April 1945 zu einer Zwischenstation von zahlreichen Evakuierungs- bzw. sogenannte Todesmärschen aufgelöster Lager geworden. Der genannte Transport war mehrfach Bombenangriffen ausgesetzt, was manche zur Flucht nutzten. Er erreichte nach wochenlanger Irrfahrt mit zahlreichen Toten am 28. April 1945 Steyr. Wie viele Häftlinge dort noch ankamen, ist nicht mehr festzustellen. Am 5. Mai 1945 wurden die überlebenden Häftlinge von Angehörigen der US-Armee befreit. Eduard Höveler und auch sein Bruder Wilhelm gehörten zu den Geretteten.

Zeitzeugen berichteten, dass es den etwa fünfzig vorwiegend deutschen Zeugen Jehovas dank der Intervention eines russischen Häftlings gelang, das Lager unbehelligt von Racheakten von russischen Häftlingen an allen Deutschen zu verlassen.

Eduard Höveler und sein Bruder kehrten zurück nach Pivitsheide zu ihren Familien. Er starb hoch betagt im Jahr 1981.

 

QUELLEN: LAV NRW OWL D 1 BEG Nr. 1296, L 113 Nr. 962; Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen; KZ-Gedenkstätte Neuengamme; KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora; Landesarchiv Berlin; Niedersächsisches Landesarchiv Abt. Hannover; Arolsen Archives

LITERATUR : Fings (2005), Garbe (1997), Hesse (1998), Minninger (2001), Riechert (1998), S. 723 - 752

 

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DOKUMENTE

Dokument 1

Schreiben des Amtes für Volkswohlfahrt Kreis Lippe an die Kreisleitung der NSDAP wegen des geplanten Kinderentzugs, Detmold 22.06.1939 (LAV NRW OWL L113 Nr. 962)

 

Dokument 2

Schreiben d. Amtes für Volkswohlfahrt Kreis Lippe an die Geheime Staatspolizei Bielefeld, Aussendienststelle Detmold wegen Überwachung Hövelers u. Kinderentzugs, Detmold 28.07.1939 (LAV NRW OWL L113 Nr. 962)

 

Dokument 3

Schreiben des Amtes für Volkswohlfahrt Kreis Lippe an die Kreisleitung der NSDAP, Detmold 27.07.1940 (LAV NRW OWL L113 Nr. 962)

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